Für den März haben wir folgende spannenden Themen für Sie: Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt kritisiert das Cannabisgesetz und fordert einen besseren Jugendschutz sowie eine Überprüfung im Bundesrat. Das VBIO betont die Bedeutung effektiver Wissenschaftskommunikation und fordert mehr Ressourcen dafür. Und digitale Tools zeigen Potenzial für eine verbesserte psychoonkologische Betreuung von Krebspatienten, erfordern jedoch weitere Forschung.

Die Meldungen

» Kritik an Cannabisgesetz: Bundesärztekammer fordert Überdenken
» Die Bedeutung effektiver Wissenschaftskommunikation in Biologie und Medizin
» Wie gut sind psychoonkologische Online-Angebote?

 Kritik an Cannabisgesetz: Bundesärztekammer fordert Überdenken

Berlin, 05. März 2024. In einer aktuellen Folge des Podcasts "Sprechende Medizin" macht Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), erneut auf die problematischen Aspekte des Cannabisgesetzes aufmerksam. Insbesondere bemängelt er den fehlenden Jugendschutz in der aktuellen Gesetzgebung. Trotz der Teillegalisierung von Cannabis durch den Bundestag sei dieser Schutz nicht ausreichend gewährleistet, so der Präsident.

Ein zentraler Punkt seiner Kritik ist das Fehlen klarer Regelungen zum Jugendschutz. Reinhardt argumentiert, dass durch die Legalisierung nicht zwangsläufig ein effektiver Schutz von Jugendlichen vor den potenziellen Risiken des Cannabiskonsums gewährleistet sei. Er betont, dass die derzeitige Gesetzgebung keine ausreichenden Maßnahmen beinhaltet, um den illegalen Handel einzudämmen und die Jugend vor den Gefahren des Drogenkonsums zu schützen.
Die Bundesärztekammer ruft daher die Länder dazu auf, das Gesetz im Bundesrat zu überdenken und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Reinhardt betont, dass es eine breite Palette von Bedenken von verschiedenen Institutionen wie der Ärzteschaft, der Justiz, der Polizei und der Pädagogen gibt. Er sieht den Vermittlungsausschuss als den richtigen Ort an, um das Gesetz noch einmal grundlegend zu überdenken und die Bedenken aller Stakeholder zu berücksichtigen.

Inhalte des Gesetzes


Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis sieht vor, dass Erwachsene ab dem 1. April bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenverbrauch besitzen dürfen. Zudem soll ab Juli 2024 der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden. Doch sowohl Ärzte als auch Polizeigewerkschaften äußern Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der potenziellen negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Insbesondere wird die festgelegte Altersgrenze von 18 Jahren kritisiert, da in diesem Alter die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und regelmäßiger Cannabiskonsum erhebliche Schäden verursachen kann. Auch die Polizeigewerkschaft warnt vor einem möglichen Anstieg der Organisierten Kriminalität durch den Cannabis-Boom.

Angemessener Jugendschutz


Reinhardt weist darauf hin, dass auch Alkohol ein erhebliches Problem darstellt. Die Bekämpfung von Alkoholmissbrauch müsse ebenso ernsthaft angegangen werden. Allerdings sei dies kein Argument, eine weitere Droge zu legalisieren.
Insgesamt verdeutlicht die anhaltende Kritik der Bundesärztekammer und anderer Institutionen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung und möglicher Anpassungen des Cannabisgesetzes, um einen angemessenen Jugendschutz und die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.

Quellen:

„Ärztepräsident warnt vor Cannabis-Legalisierung“, www.tagesschau.de, 24. Februar 2024
„Cannabisgesetz: „Jugendschutz sieht aus meiner Sicht anders aus“, www.aerzteblatt.de, 09. Februar 2024

 Die Bedeutung effektiver Wissenschaftskommunikation in Biologie und Medizin

Berlin, 05. März 2024. Die rasche Zunahme des Wissens und die vielfältigen Erwartungen der Zielgruppen stellen eine Herausforderung für die Vermittlung neuer Inhalte aus den Bereichen Biologie und Medizin dar. Dies betont der Verband Biowissenschaften, Biologe und Biomedizin in Deutschland (VBIO) in einem neuen Positionspapier, das die Anforderungen an eine gute Wissenschaftskommunikation umreißt.

Vermittlung zwischen Wissenschaft und Zielgruppen


Die Kommunikation biologischer Themen beginnt laut VBIO selten bei null. Kerstin Kremer, Präsidiumsmitglied des VBIO, das maßgeblich an der Entwicklung des Positionspapiers beteiligt war, erklärt, dass neben fundiertem Wissen auch eine Fülle von Unkenntnis, Fehlvorstellungen und einseitigen Betrachtungen sowie widersprüchliche Informationen existieren.
Der Verband fordert daher zeitliche und organisatorische Freiräume in Wissenschaftsorganisationen für Kommunikation sowie die dafür erforderliche finanzielle Unterstützung. Zusätzliche Stellen für Kommunikationsexperten mit biologischen Kenntnissen werden als wichtig erachtet. Darüber hinaus sollten Leistungen in der Wissenschaftskommunikation auch in Berufungs- und Evaluationsverfahren berücksichtigt werden. Der VBIO regt professionelle Ausbildungsgänge für Vermittler zwischen Wissenschaft und gesellschaftlichen Zielgruppen an.

Wissenschaft soll sich fortbilden


Das Autorenteam des Positionspapiers wendet sich auch an die biowissenschaftliche Community selbst. Es fordert, die Bedeutung der Wissenschaftskommunikation für die Vermittlung von Forschungsergebnissen und grundlegenden Konzepten stärker als bisher als integralen Teil der eigenen Rolle zu betrachten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, grundlegende Fähigkeiten im Bereich der Wissenschaftskommunikation zu erlernen und sich entsprechend weiterzubilden.
In einer Zeit, in der die Gesellschaft zunehmend von biologischen und medizinischen Entwicklungen betroffen ist, ist eine klare, verständliche und transparente Kommunikation von großer Bedeutung. Der VBIO betont die Notwendigkeit, dass Wissenschaftler:innen sowie Institutionen aktiv dazu beitragen, komplexe Inhalte zugänglich zu machen und eine fundierte Diskussion in der Öffentlichkeit zu fördern.

Quellen:

„Was für gute Wissenschafts­kommunikation erforderlich ist“, www.aerzteblatt.de, 01. März 2024

Wie gut sind psychoonkologische Online-Angebote?

Berlin, 05. März 2024. Die emotionale Belastung bei Krebserkrankungen ist allgegenwärtig, doch die Inanspruchnahme psychoonkologischer Angebote bleibt gering. Können digitale Lösungen diese Hürde überwinden? Diese Frage treibt Fachleute wie Prof. Dr. Imad Maatouk von der Medizinischen Klinik II des Universitätsklinikums Würzburg um.
Maatouk erläuterte auf dem Krebskongress in Berlin, dass lediglich 37 Prozent der stationären Patient:innen, und vermutlich sogar nur einstellige Prozentsätze der ambulanten Patienten, psychoonkologische Betreuung erhalten. Neben Vorbehalten gegenüber psychosozialer Unterstützung sind vor allem eingeschränkte Mobilität und Zeitmangel Gründe dafür.

Drei digitale psychoonoklogische Programme


In diesem Kontext stellen digitale Tools eine vielversprechende Option dar. Maatouk und sein Team haben entsprechende Programme entwickelt und evaluiert. Eines bietet ein angeleitetes Selbsthilfeprogramm für Patienten während einer Chemotherapie. Es umfasst psychoonkologische Module sowie edukative Inhalte und erhielt insgesamt positive Resonanz, auch wenn die Rekrutierung herausfordernd war.
Ein weiteres Programm konzentriert sich auf das Nebenwirkungsmanagement bei Immuntherapien. Die Patient:innen bewerten dabei regelmäßig ihre Symptome, und die Daten werden für die Behandler aufbereitet. Die hohe Patient:innenakzeptanz zeigt das Potenzial digitaler Lösungen, obwohl die Integration in die Versorgung noch optimiert werden muss.
Ein drittes Programm adaptiert das Konzept des ersten für die Strahlentherapie. Auch hier gab es positive Rückmeldungen, jedoch gestaltete sich die Rekrutierung schwierig. Viele Patient:innen fühlten sich zu spät im Krankheitsverlauf angesprochen.

Digitale Tools können also einen niedrigschwelligen Zugang zu psychoonkologischer Unterstützung bieten. Sie können als Ergänzung zu persönlichen Beratungsangeboten dienen und die Lebensqualität der Patient:innen verbessern. Dennoch bleibt die Integration in die klinische Praxis eine Herausforderung, die weiterer Forschung bedarf.

Quellen:

„Psychoonkologie: Mehr Online-Angebote, bessere Versorgung?“, www.springermedizin.de, 27. Dezember 2023